Bei einem unverschuldeten Unfallschaden werden die Kosten für den Sachverständigen direkt mit der Versicherung abgerechnet.

Im Gutachten werden folgende Schadenersatzansprüche ermittelt:

Reparaturkosten
Nutzungsausfall
merkantile Wertminderung
Reparaturdauer
Wiederbeschaffungswert /-dauer (wenn erforderlich)
Restwert (wenn erforderlich)
Umbaukosten (wenn erforderlich)